Rechtsprechung
OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsArchivG § 9
Akteneinsichtsrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs auf Akteneinsicht nach § 9 Sächsisches Archivgesetz (SächsArchivG); Voraussetzungen der Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens für die ...
- Judicialis
SächsArchivG § 9
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 05.11.2007 - 1 K 173/06
- OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65
Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08
Das berechtigte Interesse wird dadurch gekennzeichnet, dass der Nachsuchende insbesondere mit dem Ziel der Durchsetzung von Rechten ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat (BVerwG, Urt. v. 23.8.1968 - IV C 235.65 - juris). - BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse
Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08
Die Klägerin hat indessen gegen die Beklagte einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung über ihr Akteneinsichtsgesuch (BVerwG, Urt. v. 5.6.1984 - 5 C 73/82 - juris): Danach kann auch ein am Verfahren nicht beteiligter Dritter unter der Voraussetzung der Glaubhaftmachung eines berechtigten eigenen Interesses eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung der Behörde über die Gewährung der Akteneinsicht beanspruchen. - OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06
Zulassung; Berufung; ernstliche Zweifel; offenkundige Umstände; Prüfungsumfang; …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2009 - 2 A 2/08
Soweit die geltend gemachten ernstlichen Zweifel nicht durchgreifen, kann die Berufung gleichwohl zugelassen werden, wenn andere offenkundige Umstände vorliegen, die zu einer Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung führen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2008, DÖV 2008, 882 [Leitsatz, Volltext juris]).